
Heute ist mir was unglaubliches passiert!
Damit die ganze Geschichte noch weniger Sinn ergibt, hier die kurze Vorgeschichte:
Am 22. Dezember wollte ich für Weihnachten zu meinen Eltern nach Hause fahren. Da ich kein Auto habe nehme ich dafür immer den Zug, und um Zug zu fahren braucht man einen Fahrschein. Jetzt gibt es ja schon lange das Onlineticket, welches ich normal verwende, aber im DB-App fürs iPhone habe ich die Möglichkeit entdeckt, ein Handyticket zu buchen. Da ich das noch nie gemacht hatte wurde das natürlich sofort ausprobiert. Das war am 21. Dezember abends kurz vor neun.
Am nächsten Tag kam es im ersten Zug allerdings gleich zu Problemen. Der Bahnangestellte, der die Tickets kontrollierte kannte kein Handyticket. Ich habe lang und breit mit ihm diskutiert, er hat es aber nicht als Gültig akzeptiert und mir eine Strafe aufgebrummt. In den folgenden zwei Zügen hatten beide Schaffner keinerlei Probleme, das Ticket zu überprüfen, die eine Schaffnerin meinte als ich ihr das erzählte sogar dass es sowas ja gar nicht gibt und der Kollege solle mal seine Vorschriften lesen, das gäbe es nämlich schon seit über einem Jahr.
So weit so gut, ich habe sofort nach meiner Ankunft an die Fahrpreisnacherhebungs-Abteiliung der Bahn über deren Website geschrieben, habe alles erklärt, Screenshots meines Handytickets angehängt, und habe danach die Sache erst mal vergessen.
Jetzt kommen wir aber erst zum saftigen Teil der Geschichte, der sich heute in meinem Briefkasten fand. Wir schreiben den zweiten März, über zwei Monate nach dem Geschehen mit dem Handyticket. Ich komme nach Hause, öffne meinen Briefkasten und habe einen Brief der Deutschen Bahn in der Hand. »Natürlich«, denke ich, »das ist das Schreiben, in dem sie sich entschuldigen, vielleicht dem Kollegen aus dem ersten Zug ein paar auf die Finger gegeben haben, und mir einen Gutschein für eine kostenlose Fahrt übersenden.«
Denkste. Das Schreiben liest sich ganz anders. Kurz zusammengefasst:
Sie haben meinen Sachverhalt mit der Fahrt am 22.12.2009 eingehend geprüft und haben mir folgendes mitzuteilen. Entsprechend der Beförderungsbedingungen muss jeder Fahrgast vor Antritt der Reise ein gültiges Ticket lösen, es für die Dauer der Fahrt mit sich führen. Im vorliegenden Fall konnte bei der Fahrkartenkontrolle keine Fahrkarte vorgezeigt werden.
Da musste ich dann erst mal schlucken. Ich habe sehr wohl eine Fahrkarte vorgezeigt, die ich am Vortag gelöst hatte. Der Schaffner konnte sie nur nicht überprüfen, weil er seine Vorschriften nicht kannte. Aber gut, weiter im Text:
Sie bitten mich um Verständnis dafür, dass sie aus Gründen der Gleichbehandlung aller Fahrgäste keine Ausnahme bei mir machen können. Unabhängig davon möchten sie mir aber entgegen kommen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Forderung auf EUR 0,00 ermäßigen. Diesen Betrag (von null Komma null null Euro) soll ich bis 11.03.2010 unter Angabe des Aktenzeichens überweisen. Sie bedanken sich für eine fristgerechte Behandlung.
Als Anlage haben sie brav ein Überweisungsformular beigelegt.
Ich weiß gar nicht, wegen welcher dieser Aussagen ich mir am härtesten mit der Hand ins Gesicht klatschen will. Ich versuche jetzt spaßeshalber mal, ob ich eine 0-Euro-Überweisung durch meine Bankingsoftware bekomme, ansonsten bin ich ja mal echt gespannt, ob ich über die 0,00 Euro dann irgendwann eine Mahnung bekomme, am besten gleich mit Rechtsanwaltkosten, ne?
Sachen gibts!
Es ist übrigens keine Mahnung über 0 Euro gekommen. Ich betrachte die Geschichte also als gegessen